Mittwoch, 26. März 2014

Inklusion: Gericht soll entscheiden

DÜSSELDORF. Das Landesverfassungsgericht soll entscheiden, wer in Nordrhein-Westfalen die Kosten für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung übernehmen soll. Das hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebunds gestern in Düsseldorf beschlossen. Auch das im vergangenen Monat nachgebesserte Angebot der Landesregierung reiche nicht aus, teilte der Verband mit. Die ohnehin schon laufenden Vorbereitungen für eine Kommunalverfassungsbeschwerde würden daher fortgesetzt. Nach Angaben des Verbands haben fast 200 Kommunen Interesse an einer Klage bekundet. Die monatelangen Verhandlungen zwischen der rot-grünen Regierung und den Kommunalverbänden sind damit gescheitert. Schon zum kommenden Schuljahr gilt aber für behinderte Kinder der Klassen eins und fünf ein Rechtsanspruch auf Unterricht in Regelschulen. Die Landesregierung hatte angeboten, sich für fünf Jahre mit insgesamt 175 Millionen Euro an den Kosten der sogenannten Inklusion zu beteiligen. Anfang des Monats machte die Regierung in Verhandlungen mit dem Städtetag weitere Zugeständnisse. Ein Kompromisspapier eröffnete Wege, auch Integrationshelfer aus einer Pauschale für außerschulisches Personal mitzufinanzieren. Außerdem wurde zugesichert, diese Pauschale gegebenenfalls anzupassen. (dpa)

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