DÜSSELDORF. Aufgrund der massiven Kritik von
Experten am geplanten Inklusionsgesetz in NRW fordern Kommunen,
Lehrerverbände und Opposition eine Verschiebung der heutigen Abstimmung
zum Inklusionsgesetz im Schulausschuss des Landtags. Ohne Ausgleich für
die Mehrkosten kündigten die Kommunen eine Verfassungsklage an. Die
rot-grüne Landesregierung sieht bisher keinen Mehrbedarf und lehnt
Sonderzahlungen ab.
In einer Erklärung beklagten Lehrer und Kommunen
fehlende qualitative Standards für die Inklusion, eine Verweigerung der
Finanzmittel für die bauliche und personelle Ausstattung sowie mangelnde
Wahlmöglichkeiten zwischen dem Besuch der Förderschulen und der
Regelschulen. Nach den Plänen des Schulministeriums soll das gemeinsame
Lernen behinderter und nicht behinderter Schüler bis 2025 schrittweise
für 65 Prozent eingeführt werden.
Quelle: Kölnische Rundschau vom 11.09.2013
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen